Änderung der EU-Umsatzsteuervorschriften für den E-Commerce

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Änderung der EU-Umsatzsteuervorschriften für den E-Commerce ab 2019 bzw. 2021

EU verabschiedet konkrete Rechtsänderungen im E-Commerce-Bereich.

Während derzeit viel über die großen Umsatzsteuer-Reformvorhaben der Europäischen Kommission diskutiert wird, hat die EU bereits am 5.12.2017 mehrere konkrete Rechtsänderungen im E-­Commerce-Bereich verabschiedet, die entscheidende Änderungen für deutsche E-Commerce-Unternehmen mit sich bringen. Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie zur Änderung der MwStSystRL sowie zwei Verordnungen. Die Änderungen betreffen einerseits grenzüberschreitende elektronisch erbrachte Dienstleistungen (sowie solche im Telekommunikations-und Rundfunkbereich) und andererseits den grenzüberschreitenden Versandhandel,
jeweils in Bezug auf Leistungen an Nichtunternehmer (B2C). Die Änderungen bei den elektronisch erbrachten Dienstleistungen sind bereits zum 1.1.2019 umzusetzen, während die Änderungen beim Versandhandel erst zum 1.1.2021 in das nationale Recht zu übernehmen sind.

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