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Bundesrat beschließt Zweites Bürokratie-Entlastungsgesetz

In steuerrechtlicher Hinsicht sieht das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz folgende Änderungen vor: 

Die im Referentenentwurf des BMWi (Stand: 30.06.2016) noch enthaltene Anhebung der Umsatzsteuer-Grenze für Kleinunternehmer von 17.500 € auf 20.000 € ist als Ergebnis der Länder- und Verbändeanhörung bzw. der Ressortabstimmung entfalle.