Finanzverwaltung nimmt Stellung zu umsatzsteuerlichen Fragen rund um Bitcoins

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Finanzverwaltung nimmt Stellung zu umsatzsteuerlichen Fragen rund um Bitcoins

Die Finanzverwaltung nimmt mit BMF-Schreiben vom 27.02.2018 zur Frage des Umtauschs von Bitcoins in konventionelle Währungen sowie zu anderen rund um Kryptowährungen ausgeführten Leistungen Stellung. Kryptowährungen werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, sodass insbesondere Umtauschleistungen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG fallen können.

BMF-Schreiben vom 27.02.2018