Der aktuelle Beitrag handelt um Folgendes:
Der WiWo-Leser hält mit zwei anderen Personen über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Immobilien. Die Mitgesellschafter wollen aussteigen. Nun würde er gerne eine Praxisimmobilie von der GbR übernehmen.
Wie geht das, ohne dass er Grunderwerbsteuer zahlen muss?
Wie viel kann er künftig steuerlich auf die Praxisimmobilie abschreiben?
Unser Kollege, Steuerberater Florian Rücker, antwortet.
Den Beitrag finden Sie in der aktuellen Ausgabe der WIWO. Für Online-Abonnenten ist der Beitrag in einer erweiterten Fassung hier abrufbar.
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Ihr GKRW Team
STEUER. BERATUNG. MITTELSTAND.