Mandanteninformation - Inflationsprämie

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Mandanteninformation - Inflationsprämie

Die bereits vom Bundestag beschlossene Inflationsprämie wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.

Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Sie als Arbeitgeber können somit ab dem 26. Oktober 2022 bis zum 31.12.2024 Ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dem Thema.

 

Bei Rückfragen zum Dokument stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Ihr GKRW Team

STEUER. BERATUNG. MITTELSTAND.